Der Arzt oder das Spital hat den Tod festgestellt. Wie muss ich jetzt vorgehen?
Ein Todesfall ist innerhalb von 2 Tagen durch die nächsten Angehörigen dem Bestattungsamt zu melden. Es müssen die ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein vorgelegt werden. Das Bestattungsamt regelt die Bestattungsformalitäten und setzt in Absprache mit den Angehörigen die Art der Bestattung, den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung wie auch der Abdankung fest. Die Beerdigung bzw. Kremation darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden.
Unmittelbar nach einem Todesfall ist folgendes zu tun:
- Tod zu Hause infolge Krankheit: Tritt der Tod zu Hause ein, ist sofort der Hausarzt zu benachrichtigen, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss beim Bestattungsamt des Todesortes abgegeben werden. Bei Abwesenheit des Hausarztes ist der Notfallarzt anzurufen.
- Tod infolge eines Unfalls: Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls muss unverzüglich über Tel. 117 die Polizei benachrichtigt werden (Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden).
- Tod im Spital oder im Heim: Die Spital- bzw. Heimverwaltung erledigen die hier erwähnten Formalitäten. Die Angehörigen haben trotzdem noch persönlich beim Bestattungsamt vorzusprechen. Bestattungsunternehmen nehmen viel Arbeit ab, und helfen organisieren. Aber oft vermitteln Spitäler auswärtige Bestattungsunternehmen, die mit den Verhältnissen und dem Ortsgebrauch nicht vertraut sind.
Jetzt wird die Benachrichtigung der Gemeinde eingeleitet. Die amtliche Publikation wird in den Schaukästen der Gemeinde ausgehängt. Der Aushang wird der Bevölkerung noch mit dem Zeichenläuten mitgeteilt. Die Benachrichtigung der Pfarrperson, der Friedhofgärtnerin und der Sigristin erfolgt durch die Gemeinde. Die Kirchgemeinde orientiert den Organisten.
Der Abdankungsgottesdienst findet in Othmarsingen statt und beginnt in der Regel um 13.30 Uhr auf dem Friedhof. Die Pfarrperson wird sich bei Ihnen melden, um einen Termin für ein Gespräch abzumachen. Durch diesen Besuch bei den nächsten Angehörigen des/der Verstorbenen möchte die Pfarrperson Näheres über die verstorbene Person erfahren und zusammen mit Ihnen den Abdankungsgottesdienst vorbereiten. Gemeinsam gibt dann die Gemeinde der oder dem Verstorbenen das letzte Geleit zum Grab und besammelt sich im Anschluss daran in der Kirche zu einer schlichten Feier. – (Foto by Seya Schmassmann)