Allgemeines
- Das Kirchgemeindehaus ist Eigentum der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Othmarsingen.
- Die Bewilligung zur Benützung des Kirchgemeindehauses wird durch das Sekretariat erteilt.
- Der Saal im Erdgeschoss (inkl. WC-Anlagen) und der Gewölbekeller sind rollstuhlgängig.
Benützungsgebühren
Der Saal im Erdgeschoss mit Platz für 80 Personen kann – inkl. Küche und WC-Anlagen und Pfarrgarten – für folgende Anlässe gemietet werden:
- Bildungsanlässe
- Informationsabende
- Anlässe mit Referenten
- Kultur- und Filmvorträge
- Vernissagen, Lesungen
- Hochzeitsapéros, Taufessen (ohne Kochaktivitäten in der Küche, Essen durch Catering)
Benützungsgebühr Saal Erdgeschoss inkl. Küche und WC-Anlagen: CHF 200.00
Reinigung mit Küche: CHF 120.00 (zusätzlich)
Reinigung ohne Küche: CHF 80.00 (zusätzlich)
Der Gewölbekeller für 45 Personen (inkl. WC-Anlagen) kann für folgende Anlässe gemietet werden:
- Feiern- und festliche Anlässe
- Privat-, Vereins- und öffentliche Feiern
- Jugend, Mittelalter- und Seniorenanlässe aller Gattungen
Benützungsgebühr Gewölbekeller inkl. WC-Anlagen: CHF 100.00
Reinigung: CHF 80.00 (zusätzlich)
Sonderregelungen
Eine Reduktion der Mietgebühr von Fr. 50.– wird erlassen bei:
- Mitgliedern der Kirchenpflege
- Mitarbeiter/innen, Helfer/innen der Kirchgemeinde Othmarsingen
- Gemeinde- und Schulbehörden für Informationsanlässe (inkl. Ortsbürger)
- Teenager können den Gewölbekeller zu Fr. 3.- pro Person (max. Fr. 50.-) mieten, sofern eine erwachsene Person die Aufsicht übernimmt.
Betriebsregelungen
Sämtliches vorhandenes Geschirr steht den Benützern zur Verfügung. Nach Gebrauch ist es in sauber gereinigtem Zustand richtig zu versorgen. Das Kirchgemeindehaus und der Pfarrgarten sind in bester Ordnung zu halten. Wenn die benützten Räume des Kirchgemeindehauses in gereinigtem Zustand verlassen werden, entfallen die oben erwähnten Reinigungsgebühren.
Alle Benützer sind gehalten, zum Kirchgemeindehaus und deren Einrichtungen Sorge zu tragen. Für entstandene Sachschäden haften die jeweiligen Benützer. Bei Verlust des Schlüssels haftet der jeweilige Benützer für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung und der Montage von neuen Zylinderschlössern.
Der Kehricht ist in gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken der Gemeinde Othmarsingen zu entsorgen und im Container des Kirchgemeindehauses zu deponieren. Flaschenleergut ist vom Benützer zu entsorgen (Flaschenentsorgung nur tagsüber vornehmen).
Zu- und Wegfahrten sind auf ein Minimum zu beschränken.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Sekretariat mittels Einzahlungsschein.